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Unsere Sicherheitskennzeichen entsprechen den Normen:
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Nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
In den Materialien:
Nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010
In den Materialien:
In den Materialien:
Sicherheitsschilder leisten einen entscheidenden Beitrag zur Unfallverhütung, zum Gesundheitsschutz und zur schnellen Orientierung im Ernstfall. Sie sind in Betrieben, auf Baustellen und in öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben, um Gefahren zu minimieren, Rettungswege sichtbar zu machen und korrektes Verhalten einzufordern. Eine professionelle Sicherheitskennzeichnung ist nicht nur gesetzlich gefordert – sie schafft Vertrauen, Klarheit und Sicherheit für alle Personen im Arbeitsumfeld.
Ob Warnschilder, Verbotsschilder, Gebotsschilder oder Hinweise auf Notausgänge und Feuerlöscher: Die Sicherheitszeichen basieren auf der europaweit gültigen Norm DIN EN ISO 7010 und erfüllen alle Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR A1.3 / A2.3). Ergänzend sind Rettungs- und Brandschutzzeichen auch in langnachleuchtender Ausführung nach DIN 67510 Leuchtklasse C verfügbar – für maximale Sichtbarkeit bei Stromausfall oder Rauchentwicklung.
In Notfällen zählt vor allem eins: Orientierung. Rettungsschilder sorgen dafür, dass Personen in gefährlichen Situationen schnell und sicher zu Ausgängen,
Erste-Hilfe-Einrichtungen oder Sammelplätzen finden. Besonders in stark frequentierten Bereichen, langen Fluren oder Gebäuden ohne Sicherheitsbeleuchtung
ist eine deutliche,
normgerechte Kennzeichnung unerlässlich.
Die eingesetzten Symbole entsprechen der DIN EN ISO 7010 und vermitteln ihre Botschaft sofort – unabhängig von Sprache oder Stresslevel.
Für maximale Sichtbarkeit bei Dunkelheit oder Stromausfall sind Rettungsschilder auch in langnachleuchtender Ausführung gemäß DIN 67510 (Leuchtklasse C)
verfügbar. So bleibt die Orientierung auch dann erhalten, wenn Lichtquellen ausfallen.
Rettungsschilder kommen in öffentlichen Gebäuden, Unternehmen, Lagerhallen, Bildungseinrichtungen, Hotels und Industrieanlagen gleichermaßen zum Einsatz –
überall dort, wo im Ernstfall keine Zeit für Irrwege bleibt.
Eine schnelle Reaktion im Brandfall kann Leben retten. Brandschutzschilder zeigen deutlich, wo sich Feuerlöscher, Wandhydranten oder Brandmeldeeinrichtungen befinden.
Sie müssen jederzeit gut sichtbar,unmissverständlich und dauerhaft angebracht sein – auch unter erschwerten Sichtbedingungen wie Rauchentwicklung oder Stromausfall.
Die Beschilderung erfolgt gemäß DIN EN ISO 7010, ergänzt durch langnachleuchtende Ausführungen nach DIN 67510 Leuchtklasse C – empfohlen für
alle Bereiche ohne separate Sicherheitsbeleuchtung. Durch die photolumineszierende Wirkung bleiben die Schilder auch in völliger Dunkelheit über einen definierten Zeitraum hinweg sichtbar.
Brandschutzschilder sind Bestandteil eines funktionierenden Brandschutzkonzepts und gesetzlich vorgeschrieben. Sie erleichtern das schnelle Auffinden von Löschmitteln –
sowohl für Mitarbeitende als auch für externe Rettungskräfte – und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Gefahrenabwehr im Unternehmen.
Nicht nur Verbote, sondern auch gezielte Verhaltenshinweise tragen zur Sicherheit bei. Gebotsschilder fordern konkret dazu auf, bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten –
etwa das Tragen von Gehörschutz, Schutzhelmen oder Schutzbrillen.
Ein klassisches Beispiel ist das Schild „Augenschutz benutzen“. In Werkstätten, Produktionshallen oder bei Arbeiten mit Chemikalien schützt es vor gefährlichen Spritzern oder
mechanischen Verletzungen. Die sofort erkennbare Symbolik reduziert Missverständnisse und macht auf einen Blick klar, was zu tun ist.
Gebotsschilder dienen damit nicht der Einschränkung, sondern der Vorsorge – und unterstützen Unternehmen aktiv bei der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben und Arbeitsschutzrichtlinien.
In sicherheitsrelevanten Bereichen ist es entscheidend, klare Grenzen zu setzen – und das sichtbar und unmissverständlich. Verbotsschilder helfen dabei, riskante Verhaltensweisen
frühzeitig zu unterbinden. Sie signalisieren eindeutig, welche Handlungen untersagt sind – etwa das Rauchen, das Betreten bestimmter Räume oder das Mitführen von offenen Flammen oder Handys.
Ein typisches Beispiel ist das Schild „Zutritt für Unbefugte verboten“. Es schützt sensible Bereiche – zum Beispiel Technikräume, Labore oder Maschinenzonen –
vor dem Zugang durch Personen ohne Einweisung oder Berechtigung. Solche Verbotszeichen verhindern nicht nur Unfälle, sondern auch rechtliche Konsequenzen durch fahrlässiges Verhalten.
Verbotsschilder nach DIN EN ISO 7010 wirken präventiv, schaffen Ordnung und unterstützen dabei, Vorschriften konsequent und nachvollziehbar durchzusetzen.
Warnzeichen sind das Frühwarnsystem jeder betrieblichen Sicherheitsorganisation. Sie kennzeichnen potenzielle Gefahrenstellen und machen Mitarbeitende sowie Besucher
auf Risiken aufmerksam, bevor es zu Unfällen kommen kann.
Ein prägnantes Beispiel ist das Warnschild „Warnung vor elektrischer Spannung“. Es wird in der Nähe von Schaltschränken, Kabeltrassen oder elektrischen Anlagen eingesetzt und
sensibilisiert Personen für die damit verbundenen Gefahren – auch bei kurzer Berührung.
Dank ihrer gelben, dreieckigen Form mit schwarzem Rand und Piktogramm nach DIN EN ISO 7010 sind Warnschilder sofort erkennbar und wirken unabhängig von Sprache oder Lesefähigkeit.
Sie tragen wesentlich zur Risikominimierung bei und sind aus einem sicheren Arbeitsumfeld nicht wegzudenken.
Material: Kunststoff oder Folie, langnachleuchtend oder nicht nachleuchtend
Größen: 300 × 150 mm und 400 × 200 mm (rechteckig), 100 × 100 mm, 150 × 150 mm, 200 × 200 mm (quadratisch)
Ausführungen: auch als Fahnenschild (90° abstehend) und Nasenschild (beidseitig sichtbar)
Material: Kunststoff, langnachleuchtend oder nicht nachleuchtend
Größen: 300 × 150 mm und 400 × 200 mm (rechteckig), 100 × 100 mm, 150 × 150 mm, 200 × 200 mm (quadratisch)
Ausführungen: erhältlich als Fahnenschild oder Nasenschild für beidseitige Sichtbarkeit im Flur
Material: Folie (selbstklebend) oder Kunststoff (formstabil)
Größen: 100 mm, 200 mm, 300 mm, 400 mm Durchmesser (rund)
Material: Folie (selbstklebend) oder Kunststoff (formstabil)
Größen: 100 mm, 200 mm, 300 mm, 400 mm Seitenlänge (dreieckig)
Material: Folie (selbstklebend) oder Kunststoff (formstabil)
Größen: 100 mm, 200 mm, 300 mm, 400 mm Durchmesser (rund)
Material: Folie oder Kunststoff
Größen: je nach Motiv und Layout – standardisiert und gut lesbar
Damit Sicherheitszeichen ihren Zweck erfüllen, müssen sie schnell erkennbar
und eindeutig verständlich sein – auch aus größerer Entfernung.
Die Größe eines Schildes ist dabei entscheidend für die Sichtbarkeit und die rechtssichere Kennzeichnung.
Deshalb geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3) klare Empfehlungen zur Schildgröße
in Abhängigkeit vom Betrachtungsabstand.
Für Flucht- und Brandschutzkennzeichnung ohne Sicherheitsbeleuchtung sind langnachleuchtende Schilder gesetzlich vorgeschrieben. Die Norm DIN 67510-1 definiert die LeuchtkraftanforderungenfürsolcheSicherheitszeichen.
Nur Schilder der Leuchtklasse C erfüllen die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3 / A2.3). Die Mindestleuchtdichte muss bei 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60Minuten liegen. Diese Werte sind bei normgerechten Schildern meist mit „140 / 20“ gekennzeichnet. Die Verwendung veralteter Leuchtklassen A oder B ist nicht mehr zulässig.
Alle langnachleuchtenden Sicherheitszeichen im Sortiment erfüllen die Leuchtklasse C nach DIN 67510 und gewährleisten beste Sichtbarkeit auch bei Stromausfall oder starker Rauchentwicklung.
Leucht-Klasse | Nach 2 Minuten | Nach 10 Minuten | Nach 30 Minuten | Nach 60 Minuten | 0,32 mcd/m² |
Klasse A | 108 | 25 | 7 | 3 | > 7,5 Stunden |
Klasse B | 210 | 50 | 15 | 7 | > 15 Stunden |
Klasse C | 690 | 140 | 45 | 20 | > 30 Stunden |
Klasse D | 1110 | 260 | 85 | 35 | > 34 Stunden |
DIN EN ISO 7010: Einheitliche Gestaltung der Sicherheitszeichen in Europa
DIN 67510-1: Anforderungen an langnachleuchtende Materialien (Leuchtklasse C)
ASR A1.3 & A2.3: Vorschriften zur Kennzeichnung von Fluchtwegen und Brandschutzeinrichtungen
GHS/CLP: Globale Norm zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Was versteht man unter Sicherheitskennzeichen?
Sicherheitskennzeichen umfassen alle Beschilderungen, die dem Schutz von Personen dienen und ein sicheres Verhalten in Arbeitsumgebungen unterstützen. Sie helfen dabei, Risiken zu minimieren, indem sie auf Gefahren hinweisen, Verhaltensregeln vorgeben oder im Notfall den Weg zu Rettungseinrichtungen anzeigen. Dazu zählen unter anderem Warnzeichen, Gebots- und Verbotsschilder sowie Rettungs- und Erste-Hilfe-Zeichen.
Welche Arten von Sicherheitsschildern gibt es?
Sicherheitsschilder lassen sich in mehrere Hauptkategorien unterteilen, die sich durch Farbe, Form und Symbolik unterscheiden – genormt nach DIN EN ISO 7010:
Warnzeichen (Gelb, Dreieck): Kennzeichnen Gefahrenquellen
Verbotszeichen (Rot, Kreis): Verbieten bestimmte Handlungen
Gebotszeichen (Blau, Kreis): Schreiben bestimmte Schutzmaßnahmen vor
Rettungszeichen (Grün, Rechteck/Quadrat): Weisen Fluchtwege und Erste-Hilfe-Einrichtungen aus
Brandschutzzeichen (Rot, Rechteck/Quadrat): Zeigen Standorte von Löschmitteln oder Brandmeldeeinrichtungen
Diese eindeutige Systematik sorgt für schnelles Verständnis – unabhängig von Sprache oder Vorwissen.
Worauf sollte man bei der Auswahl von Sicherheitsschildern achten?
Zunächst ist zu prüfen, ob das Schild den aktuellen Normen entspricht, insbesondere der DIN EN ISO 7010 und ggf. der DIN 67510 bei nachleuchtenden Ausführungen. Ebenso wichtig ist die Wahl der richtigen Schildgröße: Je weiter der Betrachtungsabstand, desto größer sollte das Schild sein, um eine gute Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen.Wann ist eine Sicherheitskennzeichnung verpflichtend?
Eine Sicherheitskennzeichnung ist dann erforderlich, wenn im jeweiligen Bereich dauerhaft bestimmte Regeln, Gebote oder Gefahren bestehen, die sichtbar gemacht werden müssen. Dies gilt z. B. für Maschinen, Gefahrstofflager, Fluchtwege oder Brandschutzeinrichtungen. Ist keine andere technische Absicherung möglich (z. B. Absperrung), ist die Kennzeichnung mit einem passenden Sicherheitsschild Pflicht.
Was unterscheidet alte und neue Sicherheitszeichen?
Seit Inkrafttreten der DIN EN ISO 7010 im Jahr 2013 gelten europaweit einheitliche Sicherheitszeichen. Viele Piktogramme wurden überarbeitet oder durch neue ergänzt, auch die Farbgebung wurde angepasst. Ziel war eine bessere Verständlichkeit und geringere Fehlinterpretation. Für Gefahrstoffe gelten seit 2015 neue GHS-/CLP-Symbole, die ebenfalls international normiert sind.
Darf man alte Sicherheitsschilder weiterverwenden?
Eine parallele Nutzung alter BGV-A8-Zeichen und neuer ISO-Symbole ist grundsätzlich zu vermeiden. Wer dennoch ältere Beschilderung einsetzen möchte, muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass dadurch keine Sicherheitslücken entstehen. In der Praxis ist ein Austausch gegen aktuelle, normgerechte Schilder oft die einfachere und sicherere Lösung.
Welche Vorschriften gelten für Sicherheitsschilder?
Die wichtigsten Regelwerke für Sicherheitskennzeichnung sind:
DIN EN ISO 7010: Einheitliche Gestaltung von Symbolen und Farben
DIN 67510: Anforderungen an Leuchtkraft und Nachleuchtdauer langnachleuchtender Materialien
ASR A1.3 & A2.3: Technische Regeln für die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
GHS-/CLP-Verordnung: Kennzeichnungspflicht für chemische Stoffe und Gemische
Diese Normen bilden die Grundlage für eine rechtskonforme und wirkungsvolle Sicherheitsbeschilderung in allen Arbeitsbereichen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit bei unserem Team melden.