Fertige GHS / CLP Gefahrstoff-Etiketten mit Stoffangabe
Fertige GHS / CLP Gefahrstoff-Etiketten mit Stoffangabe
  • gem. GHS / CLP-Verordnung 2015
  • Die Auswahl der H- und P-Sätze erfolgte durch beaufragte erfahrene Chemiker.
  • Auswahl aus über 200 Stoffen
  • Aufkleber für alle Arten Verpackungen aus Papier, Pappe, Kunststoff, Glas und Metall
  • selbstklebende, temperaturbeständige Folie
  • unlaminiert oder laminiert (resistent gegen die meisten Chemikalien)
  • gem. GHS / CLP-Verordnung 2015
  • Die Auswahl der H- und P-Sätze erfolgte durch beaufragte erfahrene Chemiker.
  • Auswahl aus über 200 Stoffen
  • Aufkleber für alle Arten Verpackungen aus Papier, Pappe, Kunststoff, Glas und Metall
  • selbstklebende, temperaturbeständige Folie
  • unlaminiert oder laminiert (resistent gegen die meisten Chemikalien)
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Fertige GHS / CLP Gefahrstoff-Etiketten mit Stoffangabe

Fertige Gefahrstoffetiketten mit vollständiger Stoffangabe gemäß GHS / CLP bieten eine sofort einsetzbare Lösung für die gesetzeskonforme
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische. Die Etiketten sind bereits mit allen relevanten Pflichtangaben gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bedruckt und eignen sich ideal für Betriebe, Labore, Lager- und Versandabteilungen.


Inhalte der fertigen Gefahrstoffetiketten

Die Etiketten beinhalten alle nach CLP-Verordnung vorgeschriebenen Kennzeichnungsbestandteile:

  • Stoffname bzw. Produktbezeichnung
  • Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
  • Gefahrenpiktogramme nach GHS
  • Gefahrenhinweise (H-Sätze)
  • Sicherheitshinweise (P-Sätze)
  • CAS-Nummer und ggf. EG-Nummer
  • Name und Adresse des Herstellers oder Inverkehrbringers

Erforderliche Inhalte auf GHS/CLP-Etiketten

Die GHS-/CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) legt verbindlich fest, welche Informationen auf Etiketten für gefährliche Stoffe und Gemische enthalten sein müssen. Dabei wird unterschieden zwischen einer vollständigen Kennzeichnung – etwa bei Abgabe an Dritte – und einer vereinfachten Kennzeichnung für den rein innerbetrieblichen Einsatz.

Unternehmen, die Gefahrstoffe herstellen oder in Verkehr bringen, müssen alle Kennzeichnungselemente nach CLP-Vorgabe vollständig anbringen. Für die Verwendung innerhalb des eigenen Betriebs kann – auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß TRGS 201 – eine reduzierte Darstellung ausreichen.

Übersicht der Kennzeichnungsanforderungen

AngabeBeim Inverkehrbringen
(z. B. Verkauf an Kunden)
Innerbetriebliche Nutzung
(vollständig)
Innerbetriebliche Nutzung
(vereinfacht)
Name, Anschrift, Telefonnummer
des Verantwortlichen
erforderlichnicht erforderlichnicht erforderlich
Nennmenge (bei Endverbraucherabgabe)erforderlichnicht erforderlichnicht erforderlich
Produktkennzeichnung – Stoffe
Stoffnameerforderlichauch betriebsinterne
Bezeichnung möglich
auch betriebsinterne Bezeichnung möglich
Identifikationsnummer (z. B. CAS-Nummer)erforderlichnicht erforderlichnicht erforderlich
Produktkennzeichnung – Gemische
Handelsbezeichnungerforderlichauch betriebsinterne
Bezeichnung möglich
auch betriebsinterne
Bezeichnung möglich
Angabe relevanter Inhaltsstoffeerforderlichempfohlenempfohlen
Gefahrensymbole und Hinweise
GHS-Gefahrenpiktogrammeerforderlicherforderlichggf. vereinfacht zulässig
Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)erforderlicherforderlichnicht erforderlich
Gefahrenhinweise (H-Sätze)erforderlicherforderlichggf. vereinfacht zulässig
Sicherheitshinweise (P-Sätze)erforderlicherforderlichnicht erforderlich
Zusätzliche Informationen
(z. B. EUH-Sätze)
erforderlichempfohlennicht erforderlich

Auch bei der vereinfachten Kennzeichnung sollten die Informationen klar, dauerhaft lesbar und verständlich sein. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, stets die vollständige Kennzeichnung zu verwenden, um rechtliche Sicherheit und Schutz für Mitarbeitende zu gewährleisten.

Verfügbare Größen und Verpackungseinheiten

Unsere Etiketten sind auf Bögen in verschiedenen Formaten erhältlich, abgestimmt auf die Größe des Behälters:

BehältergrößeEtikettenmaß (H x B)VE
alle Volumen300 x 200 mm1 Stück / VE
bis 500 L210 x 148 mm1 Bogen / VE; 2 Stück auf Bogen
bis 50 L148 x 105 mm1 Bogen / VE; 4 Stück auf Bogen
bis 5 L105 x 74 mm1 Bogen / VE; 8 Stück auf Bogen
bis 3 L74 x 52 mm1 Bogen / VE; 10 Stück auf Bogen

Einsatzbereiche

Fertige Gefahrstoffetiketten kommen insbesondere dort zum Einsatz, wo regelmäßig dieselben Gefahrstoffe verarbeitet, gelagert oder versendet werden:

    • Verpackung von Gefahrstoffen in Produktionsbetrieben
    • Innerbetriebliche Lagerung in Regalsystemen und Gefahrstoffschränken
    • Logistik und Versandabteilungen
    • Laborumgebungen
    • Handel mit chemischen Produkten

Material und Beständigkeit

Unsere Etiketten sind ausschließlich auf robuster, selbstklebender Folie ausgeführt und bieten folgende Eigenschaften:

    • Witterungsbeständig, UV-stabil und abriebfest
    • Haftet zuverlässig auf Kunststoff, Glas, Metall und anderen glatten Oberflächen
    • Geeignet für Innen- und Außenanwendungen


GHS-Etiketten in wenigen Schritten nach wunsch

GHS-EtikettBeschreibung
1. Produktidentifikator

Tragen Sie hier die erste Zeile des
Etikettenbereiches "Produktidentifikatoren" ein.
2. Weitere Produktidentifikatoren

Tragen Sie hier den Etikettenbereich "Produktidentifikatoren"
ab der zweiten Zeile ein. Sie können bei Bedarf
auch mehrere Zeilen nutzen.
3. Signalwort
Tragen Sie hier das Signalwort ein ("Achtung" oder "Gefahr").
4. Gefahrenpiktogramme
GHS Piktogramm wählen
5. Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze) und ergänzende Informationen

Sollten Sie sehr viel Text haben, dann wählen Sie bitte in einem
solchen Fall eine geeignete Etikettengröße, denn wir dürfen bei
der Schriftgröße die Versalhöhe von 1.8 mm nicht unterschreiten!

Beachten Sie: Wörter in GROßBUCHSTABEN werden von uns nicht
automatisch
fett gedruckt! Wenn Sie ein Wort *fett* gedruckt haben möchten,
dann schließen Sie es bitte in 2 Asterixe (*) ein.
Beispiel für fett zu druckende Wörter: *fett gedruckte Wörter*
Beispiel für fett in Großbuchstaben: *GIFTINFORMATIONSZENTRUM*

6. Nennmenge
Tragen Sie die Nennmenge des Stoffes oder Gemisches in der
Verpackung ein, sofern diese Menge nicht auf der Verpackung
anderweitig angegeben ist.
7. Name, Anschrift, Telefonnummer
Tragen Sie mindestens Name, Anschrift und Telefonnummer ein.
8. Zusätzliche Informationen, Mitteilungen an uns
9. Evtl. Logo hochladen

Sie können auch gerne ein Logo bzw. Bild inkl. der Adressdaten nehmen.
Machen Sie in diesem Fall bitte einen Vermerk ins obige Feld Nr. 7, z.B. "Text im Logo".

Akzeptierte Bildformate: PNG, JPG und GIF. In möglichst guter Druckqualität.

Rechtliche Grundlagen zur GHS/CLP-Kennzeichnung

Die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische basiert auf der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, die das europäische Pendant zum weltweit harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS – Globally Harmonized System) darstellt. Seit dem 1. Juni 2015 müssen sämtliche Stoffe und Gemische, die als gefährlich eingestuft sind, gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet werden – sowohl im gewerblichen als auch im industriellen Bereich.

Diese gesetzliche Regelung betrifft nicht nur Hersteller und Importeure, sondern auch nachgeschaltete Anwender, wie Logistikunternehmen, Labore, Handel oder Produktionsbetriebe. Die Pflichtkennzeichnung umfasst verschiedene Elemente, darunter:

  • das passende GHS-Gefahrenpiktogramm

  • ein eindeutig zugeordnetes Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)

  • H-Sätze (Hazard Statements) für Gefahrenhinweise

  • P-Sätze (Precautionary Statements) für Sicherheitsratschläge

  • die exakte Stoffbezeichnung

  • und gegebenenfalls Angaben zum Hersteller oder Inverkehrbringer

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Dauerhaftigkeit und Lesbarkeit der Etiketten: Die Informationen müssen wischfest, beständig gegen äußere Einflüsse (z. B. Feuchtigkeit, UV-Strahlung oder Chemikalien) und gut sichtbar angebracht sein – insbesondere auf Gebinden, Transportverpackungen und in Lagerbereichen.

Um dieser umfassenden Verpflichtung rechtssicher und effizient nachzukommen, sind vorgedruckte GHS/CLP-Etiketten eine bewährte Lösung. Sie reduzieren nicht nur den Aufwand bei der Etikettierung erheblich, sondern senken auch das Risiko von Fehlerkennzeichnungen oder fehlenden Pflichtangaben. Dadurch lassen sich sowohl gesetzliche Anforderungen einhalten als auch betriebliche Abläufe optimieren.

Fertigetiketten – ob mit Standard- oder individuell konfigurierter Stoffangabe – stellen somit eine praxisorientierte Unterstützung dar, um die GHS/CLP-Verordnung verlässlich und normkonform im betrieblichen Alltag umzusetzen.