Gefahrgut-Aufkleber (Gefahrzettel o. Placards)
Gefahrgut-Aufkleber (Gefahrzettel o. Placards)
  • gem. gesetzl. Bestimmungen GGVSEB, ADR, RID, ADNR, IATA und IMGD
  • Aufkleber für alle Arten Verpackungen aus Papier, Pappe, Kunststoff, Glas und Metall
  • selbstklebende, temperaturbeständige Folie
  • mit und ohne Beschriftung

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Gefahrgutaufkleber – Kennzeichnungspflicht sicher und normgerecht erfüllen

Der Transport gefährlicher Güter unterliegt strengen gesetzlichen Vorschriften. Ob auf der Straße (ADR), der Schiene (RID), dem Seeweg (IMDG) oder per Luftfracht (IATA) – die Kennzeichnungspflicht ist in allen Beförderungsszenarien klar geregelt. Gefahrgutaufkleber sind dabei essenziell: Sie sorgen für eine eindeutige und gut sichtbare Kennzeichnung der enthaltenen Gefahrstoffe und tragen entscheidend zur Transportsicherheit bei.

Was sind Gefahrgutaufkleber und wofür werden sie verwendet?

Gefahrgutaufkleber – auch bekannt als Gefahrzettel – dienen zur Kennzeichnung von Verpackungen, Transportbehältern und Fahrzeugen, die gefährliche Stoffe enthalten. Sie zeigen über standardisierte Piktogramme und Farbcodes an, welcher Gefahrstoff transportiert wird. Je nach Art des Gutes, dessen Menge und dem Transportweg ist eine genaue Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Die Aufkleber müssen dauerhaft haften, UV- und witterungsbeständig sein und dürfen sich bei Temperaturschwankungen nicht ablösen oder ausbleichen.

Typische Einsatzbereiche sind:

  • Verpackungseinheiten wie Fässer, Kanister, IBC-Container
  • Stückguttransporte und Versandkartons
  • Tanks und Großbehälter
  • Lkw, Anhänger, Container und Wechselbrücken
  • Paletteneinheiten und Gitterboxen
Variante
Gefahrgut-Zeichen
Kurzbeschreibung
Neutrale WarntafelNeutrale Warntafeln sind erforderlich, wenn verschiedene gefährliche Versandstücke,
die jeweils bereits gekennzeichnet sind, gemeinsam in einem Transportmittel befördert
werden. Sie signalisieren allgemein das Vorhandensein von Gefahrgut,
ohne eine spezifische Stoffkennzeichnung.
Warntafel mit NummerncodesBei Transporten unverpackter Gefahrstoffe müssen entsprechende Tafeln am Fahrzeug
angebracht werden. Die darauf vermerkten Nummerncodes bestehen aus der Gefahrennummer
zur Angabe des Gefährdungstyps
und der UN-Nummer zur eindeutigen Identifizierung des transportierten Stoffes.
Stückguttransport mit Plane oder
Festaufbau
An der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugs muss jeweils eine gut sichtbare Warntafel
angebracht werden. Die genaue Positionierung ist dabei nicht fest vorgeschrieben,
solange die Lesbarkeit sichergestellt ist.
Einkammer-Tank-FahrzeugeErgänzend zu den beiden Zahlentafeln an Front und Heck ist der Tank an beiden Seiten sowie
an der Rückseite mit insgesamt drei Gefahrzetteln zu kennzeichnen.
Mehrkammer-Tank-FahrzeugeFührt ein Mehrkammer-Tank mehrere unterschiedliche Gefahrstoffe, ist jede Kammer separat
zu kennzeichnen. Beispielhaft erfordert ein dreikammeriger Tank die Anbringung von
insgesamt 7 Großzetteln, 6 Zahlentafeln sowie 2 neutralen Warntafeln.
Fahrzeuge mit (Tank-)ContainerFür (Tank-)Container ist eine Kombination aus neutralen Warntafeln und Gefahrzetteln
vorgeschrieben. Zusätzlich sind Großzettel an den Seiten sowie an Vorder- und Rückseite
anzubringen. Bei Wechselcontainern ist eine Kennzeichnung auf allen vier Seiten erforderlich.
Fahrzeuge mit AbsetzcontainerAuch absetzbare Container sind auf allen vier Seiten mit entsprechenden Gefahrenzetteln zu
kennzeichnen.

Gefahrgutklassen – Übersicht der Symbole

Gefahrgutaufkleber werden gemäß den UN-Vorgaben in insgesamt neun Hauptklassen eingeteilt. Jede Klasse kennzeichnet eine spezifische Gefahrenart:

  • Klasse 1: Explosive Stoffe
  • Klasse 2: Gase (entzündbar, nicht entzündbar, giftig)
  • Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
  • Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
  • Klasse 5: Oxidierende Stoffe und organische Peroxide
  • Klasse 6: Giftige und infektiöse Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe

Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
(bspw. Asbest, Lithiumbatterien, Transformatoren)

BeispielsymbolGefahrgutklasse / Erklärung
Klasse 1:

Explosive Stoffe 
(bspw. Feuerwerkskörper, Munition, Schwarzpulver
Klasse 2:

Gase, Gasgemische, Gegenstände, die
solche enthalten (bspw. Stickstoff, Ammoniak, Propan, Butan)
Klasse 3:

Entzündbare flüssige Stoffe
(bspw. Kraftstoffe, Lackfarbe, Schädlingsbekämpfungsmittel)
Klasse 4:

Entzündbare feste, selbstzersetzliche und
desensibilisierte Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe,
die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Klasse 5:

Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe,
organische Peroxide
(bspw. Düngemittel, Wasserstoffperoxid, Natriumchlorat)
Klasse 6:

Ansteckungsgefährliche und Giftige Stoffe
(bspw. Pestizide, Viren, Bakterien)
Klasse 7:

Radioaktive Stoffe
Klasse 8:

Ätzende Stoffe
(bspw. Reinigungsmittel, Salzsäure, Ameisensäure)

Klasse 9:

Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
(bspw. Asbest, Lithiumbatterien, Transformatoren)

Darüber hinaus gibt es Sonderkennzeichen für:

  • Umweltgefährdende Stoffe
  • Begrenzte Mengen (LQ)
  • Lithiumbatterien
  • Ausrichtungspfeile ("This side up")
  • Temperaturvorgaben
  • Luftfracht (z. B. „AIR ELIGIBLE“)

Gefahrgutklassen im Überblick – Bedeutung und Anwendungsbeispiele

Gefahrgutaufkleber sind nach den internationalen Vorschriften in neun Hauptklassen unterteilt. Jede Klasse kennzeichnet eine bestimmte Art von Gefahr. In der folgenden Übersicht finden Sie die Zuordnung der Klassen, die Bedeutung der Symbole und typische Anwendungsfälle:

Anforderungen an die Beschaffenheit der Aufkleber

Gemäß den Richtlinien der ADR, RID, IMDG und IATA müssen Gefahrgutaufkleber folgende Kriterien erfüllen:

  • Quadratische Form (Rhombus), auf der Spitze stehend
  • Mindestens 100 × 100 mm groß (bzw. gemäß Vorschrift)
  • Deutliche Farbgebung nach Gefahrstoffklasse
  • Klare Darstellung des Symbols und der Klassennummer
  • Dauerhafte, witterungsfeste Haftung auf dem Untergrund

Materialien unserer Gefahrgutaufkleber

Wir bieten Gefahrgutetiketten auf robuster, selbstklebender Folie an. Diese sind:

  • Wetterfest und UV-beständig
  • Geeignet für Innen- und Außeneinsatz
  • Beständig gegen Öl, Feuchtigkeit und viele Chemikalien
  • Dauerhaft haftend auf Metall, Kunststoff, Glas und Karton

Standardformate

Unsere Gefahrgutaufkleber sind in den gängigen Formaten erhältlich, darunter:

  • 100 × 100 mm (Standard gemäß ADR)
  • 150 × 150 mm
  • 300 c 300 mm
  • Weitere Sonderformate auf Anfrage möglich

Besondere Anwendungsfälle

Für spezielle Transportarten oder Anforderungen bieten wir auch ergänzende Etiketten an:

  • LQ-Kennzeichnung: für begrenzte Mengen
  • UN-Aufkleber: mit individueller UN-Nummer
  • Temperaturkennzeichnungen: z. B. „Nicht unter 0 °C lagern“
  • Lithiumbatterie-Aufkleber: gemäß IATA-Vorgaben

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff?

Gefahrstoffe sind Substanzen, die aufgrund chemischer oder physikalischer Eigenschaften als gefährlich gelten und gemäß GHS/CLP gekennzeichnet werden. Sobald diese Stoffe transportiert werden, gelten sie als Gefahrgüter – für die dann spezielle Gefahrgutaufkleber notwendig sind.

Wann muss ein Gefahrgutaufkleber angebracht werden?

Immer dann, wenn gefährliche Stoffe auf öffentlichen Verkehrswegen transportiert werden, ist die Kennzeichnung mit einem passenden Gefahrgutaufkleber gesetzlich vorgeschrieben – und zwar gut sichtbar und dauerhaft haftend.

Wie viele Aufkleber pro Verpackungseinheit sind notwendig?

Je nach Verpackungsart sind Gefahrgutaufkleber auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten anzubringen. Bei Tankcontainern oder Lkw können weitere Vorschriften greifen – etwa Großzettel (Placards) an allen vier Seiten.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten?

Gefahrgutaufkleber müssen den Vorschriften der ADR, RID, IMDG, IATA sowie nationalen Regelungen entsprechen. Auch DIN 5609 und die UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods geben verbindliche Standards vor.

Was passiert bei fehlender oder falscher Kennzeichnung?

Eine unzureichende oder fehlerhafte Kennzeichnung kann zu Bußgeldern, Haftungsfragen oder dem sofortigen Stopp des Transports führen. Zudem stellt sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Personal, Umwelt und Öffentlichkeit dar.

Fazit

Mit normgerechten, gut sichtbaren und witterungsbeständigen Gefahrgutaufklebern gewährleisten Sie einen gesetzeskonformen und sicheren Transport gefährlicher Güter. Die richtige Auswahl nach Stoffklasse, Transportart und Einsatzzweck ist dabei entscheidend. Unsere hochwertigen Etiketten aus strapazierfähiger Folie bieten Ihnen Sicherheit, Haltbarkeit und Flexibilität für alle Anforderungen im Gefahrgutbereich.