GHS Etiketten, vereinfachte Kennzeichnung
GHS Etiketten, vereinfachte Kennzeichnung
  • gemäß aktueller GHS/CLP Verordnung
  • Kurzetiketten in vereinfachter Kennzeichnung gemäß TRGS 201
  • selbstklebende, temperaturbeständige Folie, auch laminierte Varianten

GHS Etiketten, vereinfachte Kennzeichnung  Es gibt 9 Artikel.

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GHS / CLP Gefahrstoff-Piktogramme einzeln

GHS / CLP Gefahrstoffpiktogramme dienen der international einheitlichen Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische nach der EU-Verordnung Nr. 1272/2008. Einzelne Gefahrensymbole ermöglichen eine flexible, nachrüstbare undanwendungsbezogene Markierung im Betrieb – etwa auf Kanistern, Behältern, Lagerflächen oder Verpackungen. Mit ihnen lassen sich Kennzeichnungslücken schließen, temporäre Lösungen realisieren oder bestehende Systeme erweitern.

Normgerechte Einzelkennzeichnung für maximale Flexibilität

Einzeln erhältliche GHS-Piktogramme bieten die Möglichkeit, individuelle Kennzeichnungskonzepte bedarfsgerecht umzusetzen. Sie eignen sich insbesondere GHS-Etikett-Darstellung-Anwendungsbeispiel
für innerbetriebliche Anwendungen nach TRGS 201, zur Ergänzung beschädigter Etiketten oder bei wechselnden Gebinden. Die Symbole sind gemäß
CLP-Verordnung gestaltet, in verschiedenen Größen erhältlich und haften auf vielen Untergründen sicher und dauerhaft –
ideal für industrielle, handwerkliche und logistische Einsätze.



Verfügbare GHS-Piktogramme und deren Bedeutung

SymbolGHS-SymbolBezeichnungTypische Anwendungsstoffe
GHS01Explodierende Bombe – Explosive StoffeSprengstoffe, Feuerwerkskörper, Zündmittel
GHS02Flamme – Entzündbare StoffeLösungsmittel, Kraftstoffe, Gase
GHS03Flamme über Kreis – Oxidierende StoffeWasserstoffperoxid, Kaliumchlorat
GHS04Gasflasche – Gase unter DruckPropangas, Flüssigstickstoff, CO₂-Flaschen
GHS05Ätzwirkung – Ätzend für Haut und MetalleSäuren, Laugen, Reinigungsmittel
GHS06Totenkopf – Akut toxische StoffePestizide, Laborgifte, Methanol
GHS07Ausrufezeichen – Reizend, gesundheitsschädlichAlltagchemikalien, Farben, Verdünner
GHS08Gesundheitsgefahr – LangzeitwirkungenKrebserregende, erbgutverändernde Stoffe
GHS09Umwelt – UmweltgefährdendSchwermetalle, Biozide, Agrarstoffe



Einsatzgebiete für GHS-Label (Gefahrenetiketten)

EinsatzortTypische AnwendungGeeignete Etikettenart
LaboratorienKennzeichnung von Reagenzgläsern,
Flaschen, Probenbehältern
Kleine GHS-Etiketten,
auch selbstbeschriftbar
ProduktionsbetriebeMarkierung von Chemikalien,
Lösungsmitteln, Mischbehältern
GHS-Labels mit Wunschtext
oder vorgedruckt
Lager- und GefahrstoffräumeLagerkennzeichnung für Stoffe in
Kanistern, Fässern, Regalen
Großformatige, wetterfeste
GHS-Etiketten
TransportverpackungenKennzeichnung von Versandstücken gemäß
CLP- und ADR-Vorgaben
GHS-Labels kombiniert mit
Gefahrgutaufklebern
Rohrleitungen und AnlagenGefahrstoffkennzeichnung bei ortsfesten
Leitungen und Maschinen
Etiketten oder Schilder mit
Piktogrammen und Zusatztext
Kleingebinde und Einzelverpackungenz. B. Fläschchen, Kartuschen, TubenMini-GHS-Piktogramme, vorgedruckt oder
zur Selbstbeschriftung
Schulen und UniversitätenKennzeichnung von Chemikalien in
Schülerversuchen, Lagerkästen
Einfaches GHS-Label mit Signalwort
und Symbol
ForschungseinrichtungenIndividuelle Kennzeichnung
komplexer Substanzen
GHS-Etiketten mit Wunschtext und
CAS-Nummer


Verfügbare Formate und Materialien

Unsere Gefahrstoffpiktogramme sind als selbstklebende Etiketten aus robuster Folie erhältlich – UV-beständig, abriebfest und ideal für Innen- und Außenbereiche geeignet. Die erhältlichen Größen orientieren sich an den gängigen Anforderungen für Kleingebinde, Großgebinde oder Flächensignalisierung:

  • 16 x 16 mm – für Kleingebinde, Reagenzgläser
  • 23 x 23 mm – für Flaschen und Kanister
  • 32 x 32 mm – Standardgröße für allgemeine Nutzung
  • 46 x 46 mm – zur Kennzeichnung von Transportverpackungen
  • 66 x 66 mm - für große Behältnisse

Die Piktogramme können als Einzelaufkleber oder auf Bogen bezogen werden. Sie lassen sich mit anderen GHS-Kennzeichnungselementen kombinieren oder separat verwenden.


Entwicklung der Gefahrstoffkennzeichnung im Wandel der Vorschriften

Neue
Gefahrensymbole nach GHS

Alte
Gefahrstoffkennzeichnung nach GefStoffV

GefahrenbezeichnungGefahrenpiktogrammGefahrenpiktogrammGefahrenbezeichnung
Flamme
Für entzündbare Gase, Aerosole,
Flüssigkeiten oder Feststoffe
Hochentzündlich
Kennbuchstabe: F+
Flamme
Für entzündbare Gase, Aerosole,
Flüssigkeiten oder Feststoffe
Leichtentzündlich
Kennbuchstabe: F

Explodierende Bombe
Für explosive Stoffe/Gemische und
Erzeugnisse mit Explosivstoff

Explosionsgefährlich
Kennbuchstabe: E
Flamme über einem Kreis
Für entzündend (oxidierend) wirkende Gase,
Flüssigkeiten oder Feststoffe
Brandfördernd
Kennbuchstabe: O
Umwelt
Für Stoffe und Gemische, die akut oder
chronisch Gewässer gefährden
Umweltgefährlich
Kennbuchstabe: N
Ätzwirkung
Für Stoffe und Gemische, die
auf Metalle korrosiv, hautätzend und/oder
schwer augenschädigend wirken
Ätzend
Kennbuchstabe: C
Totenkopf
Für akut toxische Stoffe und Gemische
Giftig
Kennbuchstabe: T
Totenkopf
Für akut toxische Stoffe und Gemische

Sehr gifitig
Kennbuchstabe: T+

Gasflasche
Für unter Druck stehende Gase
nicht vorgesehen

Ausrufezeichen
Für Stoffe und Gemische, die Haut, Augen
oder Atemwege reizen
nicht vorgesehen

Gesundheitsgefahr
Für karzinogene oder die Atemwege sensibilisierende
Stoffe und Gemische
nicht vorgesehen

nicht mehr vorgesehen

Reizend
Kennbuchstabe: Xi

nicht mehr vorgesehen

Gesundheitsschädlich
Kennbuchstabe: Xn

Häufig gestellte Fragen zur GHS-/CLP-Kennzeichnung

Was ist die CLP-Verordnung und wie steht sie im Zusammenhang mit GHS?
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) ist eine EU-Verordnung, die das Global Harmonized System (GHS) in europäisches Recht überführt. Sie regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen einheitlich innerhalb der EU.

Wann ist eine Kennzeichnung mit Gefahrstoffetiketten erforderlich?
Sobald ein Stoff oder Gemisch als gefährlich eingestuft ist und in einem Behälter gelagert, aufbewahrt oder transportiert wird, ist eine Kennzeichnung gemäß GHS/CLP-Verordnung verpflichtend. Dies betrifft sowohl gewerbliche als auch innerbetriebliche Anwendungen.

Wie viele Gefahrenklassen gibt es im GHS-System?
Das GHS unterscheidet mehrere Gefahrenbereiche mit insgesamt:
– 16 physikalisch-chemische Gefahrenklassen
– 10 gesundheitliche Gefahrenklassen
– 2 Umweltgefahrenklassen

Wie viele Gefahrstoffpiktogramme existieren?
Insgesamt stehen neun unterschiedliche Piktogramme zur Verfügung. Die CLP-Verordnung schreibt vor, dass bei Mehrfachgefahren Prioritäten gesetzt werden, um das Etikett übersichtlich zu halten. Es wird also nicht zwingend jedes mögliche Symbol dargestellt.

Welche Größen müssen GHS-Etiketten haben?
Die Etikettengröße richtet sich nach dem Volumen des Behälters. Die CLP-Verordnung nennt folgende Mindestgrößen:

BehältervolumenEtikettengröße (HxB)
Bis 50 Liter74 x 105 mm (DIN A7)
Bis 500 Liter105 x 147 mm (DIN A6)
Über 500 Liter148 x 210 mm (DIN A5)

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die GHS-Kennzeichnung?
Seit dem 01.06.2015 müssen alle Stoffe und Gemische ausschließlich nach der GHS/CLP-Verordnung gekennzeichnet sein. Die Übergangsfristen für Altkennzeichnungen sind abgelaufen.
Im Rahmen der neuen Systematik wurden Einstufungskriterien überarbeitet, bestehende Symbole ersetzt oder ergänzt. Eine direkte Umrechnung alter Gefahrstoffkennzeichnungen ist daher oft nicht möglich.

Welche Angaben muss ein GHS-konformes Gefahrstoffetikett enthalten?
Ein vollständiges Etikett nach CLP enthält:
– GHS-Piktogramme
– Ein Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
– Gefahrenhinweise (H-Sätze)
– Sicherheitshinweise (P-Sätze)
– Produktidentifikator (Stoff- oder Gemischname)
– Angaben zum Hersteller oder Inverkehrbringer

Diese Elemente müssen gut sichtbar, dauerhaft haftend und in lesbarer Form auf dem Etikett angegeben werden. Je nach Anwendung und Gefährdung können weitere Hinweise ergänzt werden, z. B. bei besonders sensiblen Stoffen oder Sonderregelungen im Transportbereich.