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GHS Kurzetikett in vereinfachter Kennzeichnung gem. TRGS 201.Vorschrift: gemäß GHS/CLP und TRGS 201Material: Folie selbstklebendAuch in folgenden Varianten erhältlich:Standardvarianten GHS Kurzetikett in vereinfachter...
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Gefahrstoffpiktogramme gemäß GHS (Globally Harmonized System) und CLP-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1272/2008) sind
ein zentraler Bestandteil der Gefahrenkennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. In dieser Kategorie bieten wir
Ihnen Piktogramme mit individuell wählbarem Zusatztext – ideal zur normgerechten und zugleich anwendungsbezogenen Beschriftung
verschiedenster Behälter und Einsatzbereiche.
Unsere GHS-Piktogramme mit Wunschtext vereinen zwei entscheidende Vorteile: Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der CLP-Verordnung und ermöglichen gleichzeitig eine flexible, auf den konkreten Verwendungszweck zugeschnittene Beschriftung. Ob Gefahrstoffname, UN-Nummer, Sicherheitshinweise oder weitere interne Informationen – der Aufdruck lässt sich bedarfsgerecht anpassen.
Einzeln bedruckbare GHS-Aufkleber werden insbesondere dort eingesetzt, wo:
Seit dem 1. Juni 2015 ist die GHS-/CLP-Kennzeichnung innerhalb der EU für alle gefährlichen Stoffe und Gemische verpflichtend. Die Symbole müssen gut sichtbar, dauerhaft lesbar und normgerecht gestaltet sein. Unsere Aufkleber entsprechen diesen Anforderungen und eignen sich sowohl für das Inverkehrbringen von Produkten als auch für den innerbetrieblichen Gebrauch.
Symbol | GHS-Symbol | Bezeichnung | Typische Anwendungsstoffe |
---|---|---|---|
![]() | GHS01 | Explodierende Bombe – Explosive Stoffe | Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Zündmittel |
![]() | GHS02 | Flamme – Entzündbare Stoffe | Lösungsmittel, Kraftstoffe, Gase |
![]() | GHS03 | Flamme über Kreis – Oxidierende Stoffe | Wasserstoffperoxid, Kaliumchlorat |
![]() | GHS04 | Gasflasche – Gase unter Druck | Propangas, Flüssigstickstoff, CO₂-Flaschen |
![]() | GHS05 | Ätzwirkung – Ätzend für Haut und Metalle | Säuren, Laugen, Reinigungsmittel |
![]() | GHS06 | Totenkopf – Akut toxische Stoffe | Pestizide, Laborgifte, Methanol |
![]() | GHS07 | Ausrufezeichen – Reizend, gesundheitsschädlich | Alltagchemikalien, Farben, Verdünner |
![]() | GHS08 | Gesundheitsgefahr – Langzeitwirkungen | Krebserregende, erbgutverändernde Stoffe |
![]() | GHS09 | Umwelt – Umweltgefährdend | Schwermetalle, Biozide, Agrarstoffe |
Einsatzort | Typische Anwendung | Geeignete Etikettenart |
Laboratorien | Kennzeichnung von Reagenzgläsern, Flaschen, Probenbehältern | Kleine GHS-Etiketten, auch selbstbeschriftbar |
Produktionsbetriebe | Markierung von Chemikalien, Lösungsmitteln, Mischbehältern | GHS-Labels mit Wunschtext oder vorgedruckt |
Lager- und Gefahrstoffräume | Lagerkennzeichnung für Stoffe in Kanistern, Fässern, Regalen | Großformatige, wetterfeste GHS-Etiketten |
Transportverpackungen | Kennzeichnung von Versandstücken gemäß CLP- und ADR-Vorgaben | GHS-Labels kombiniert mit Gefahrgutaufklebern |
Rohrleitungen und Anlagen | Gefahrstoffkennzeichnung bei ortsfesten Leitungen und Maschinen | Etiketten oder Schilder mit Piktogrammen und Zusatztext |
Kleingebinde und Einzelverpackungen | z. B. Fläschchen, Kartuschen, Tuben | Mini-GHS-Piktogramme, vorgedruckt oder zur Selbstbeschriftung |
Schulen und Universitäten | Kennzeichnung von Chemikalien in Schülerversuchen, Lagerkästen | Einfaches GHS-Label mit Signalwort und Symbol |
Forschungseinrichtungen | Individuelle Kennzeichnung komplexer Substanzen | GHS-Etiketten mit Wunschtext und CAS-Nummer |
Unsere Gefahrstoffpiktogramme sind als selbstklebende Etiketten aus robuster Folie erhältlich – UV-beständig, abriebfest und ideal für Innen- und Außenbereiche geeignet. Die erhältlichen Größen orientieren sich an den gängigen Anforderungen für Kleingebinde, Großgebinde oder Flächensignalisierung:
Die Piktogramme können als Einzelaufkleber oder auf Bogen bezogen werden. Sie lassen sich mit anderen GHS-Kennzeichnungselementen kombinieren oder separat verwenden.
Neue Gefahrensymbole nach GHS | Alte | ||
Gefahrenbezeichnung | Gefahrenpiktogramm | Gefahrenpiktogramm | Gefahrenbezeichnung |
Flamme Für entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten oder Feststoffe | ![]() | ![]() | Hochentzündlich Kennbuchstabe: F+ |
Flamme Für entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten oder Feststoffe | ![]() | ![]() | Leichtentzündlich Kennbuchstabe: F |
Explodierende Bombe | ![]() | ![]() | Explosionsgefährlich Kennbuchstabe: E |
Flamme über einem Kreis Für entzündend (oxidierend) wirkende Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe | ![]() | ![]() | Brandfördernd Kennbuchstabe: O |
Umwelt Für Stoffe und Gemische, die akut oder chronisch Gewässer gefährden | ![]() | ![]() | Umweltgefährlich Kennbuchstabe: N |
Ätzwirkung Für Stoffe und Gemische, die auf Metalle korrosiv, hautätzend und/oder schwer augenschädigend wirken | ![]() | ![]() | Ätzend Kennbuchstabe: C |
Totenkopf Für akut toxische Stoffe und Gemische | ![]() | ![]() | Giftig Kennbuchstabe: T |
Totenkopf Für akut toxische Stoffe und Gemische | ![]() | ![]() | Sehr gifitig |
Gasflasche Für unter Druck stehende Gase | ![]() | nicht vorgesehen | |
Ausrufezeichen Für Stoffe und Gemische, die Haut, Augen oder Atemwege reizen | ![]() | nicht vorgesehen | |
Gesundheitsgefahr Für karzinogene oder die Atemwege sensibilisierende Stoffe und Gemische | ![]() | nicht vorgesehen | |
nicht mehr vorgesehen | ![]() | Reizend | |
nicht mehr vorgesehen | ![]() | Gesundheitsschädlich |
Was ist die CLP-Verordnung und wie steht sie im Zusammenhang mit GHS?
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) ist eine EU-Verordnung, die das Global Harmonized System (GHS) in europäisches Recht überführt. Sie regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen einheitlich innerhalb der EU.
Wann ist eine Kennzeichnung mit Gefahrstoffetiketten erforderlich?
Sobald ein Stoff oder Gemisch als gefährlich eingestuft ist und in einem Behälter gelagert, aufbewahrt oder transportiert wird, ist eine Kennzeichnung gemäß GHS/CLP-Verordnung verpflichtend. Dies betrifft sowohl gewerbliche als auch innerbetriebliche Anwendungen.
Wie viele Gefahrenklassen gibt es im GHS-System?
Das GHS unterscheidet mehrere Gefahrenbereiche mit insgesamt:
– 16 physikalisch-chemische Gefahrenklassen
– 10 gesundheitliche Gefahrenklassen
– 2 Umweltgefahrenklassen
Wie viele Gefahrstoffpiktogramme existieren?
Insgesamt stehen neun unterschiedliche Piktogramme zur Verfügung. Die CLP-Verordnung schreibt vor, dass bei Mehrfachgefahren Prioritäten gesetzt werden, um das Etikett übersichtlich zu halten. Es wird also nicht zwingend jedes mögliche Symbol dargestellt.
Welche Größen müssen GHS-Etiketten haben?
Die Etikettengröße richtet sich nach dem Volumen des Behälters. Die CLP-Verordnung nennt folgende Mindestgrößen:
Behältervolumen | Etikettengröße (HxB) |
Bis 50 Liter | 74 x 105 mm (DIN A7) |
Bis 500 Liter | 105 x 147 mm (DIN A6) |
Über 500 Liter | 148 x 210 mm (DIN A5) |
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für die GHS-Kennzeichnung?
Seit dem 01.06.2015 müssen alle Stoffe und Gemische ausschließlich nach der GHS/CLP-Verordnung gekennzeichnet sein. Die Übergangsfristen für Altkennzeichnungen sind abgelaufen.
Im Rahmen der neuen Systematik wurden Einstufungskriterien überarbeitet, bestehende Symbole ersetzt oder ergänzt. Eine direkte Umrechnung alter Gefahrstoffkennzeichnungen ist daher oft nicht möglich.
Welche Angaben muss ein GHS-konformes Gefahrstoffetikett enthalten?
Ein vollständiges Etikett nach CLP enthält:
– GHS-Piktogramme
– Ein Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
– Gefahrenhinweise (H-Sätze)
– Sicherheitshinweise (P-Sätze)
– Produktidentifikator (Stoff- oder Gemischname)
– Angaben zum Hersteller oder Inverkehrbringer
Diese Elemente müssen gut sichtbar, dauerhaft haftend und in lesbarer Form auf dem Etikett angegeben werden. Je nach Anwendung und Gefährdung können weitere Hinweise ergänzt werden, z. B. bei besonders sensiblen Stoffen oder Sonderregelungen im Transportbereich.