Brandschutzschilder
Brandschutzschilder

Nach ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010

In den Materialien:

  • Kunststoff, mit und ohne langnachleuchtender Schicht
  • Folie selbstklebend, mit und ohne langnachleuchtender Schicht
  • Acryl
  • Kunststoff im Aluminium-Rahmen

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Brandschutzschilder – normgerechte Kennzeichnung für den Ernstfall

Brandschutzschilder markieren Einrichtungen zur Brandbekämpfung und Warnhinweise im Brandfall – schnell, eindeutig und international verständlich. Sie zeigen z. B. den Standort von Feuerlöschern, Löschdecken, Wandhydranten, Brandmeldeeinrichtungen oder Brandschutztüren und tragen so wesentlich zu einer sicheren Evakuierung und zu effektiven Erstmaßnahmen bei.



Einsatzbereiche und Zielsetzung

Ob Industrie, Handwerk, Büro, Gesundheitswesen, Bildungseinrichtungen, Veranstaltungshallen oder öffentlich zugängliche Bereiche – Brandschutzschilder sind überall dort erforderlich, wo Personen sich aufhalten und im Ereignisfall schnell Orientierung benötigen. Ziel ist eine einheitliche, lückenlose und gut sichtbare Kennzeichnung aller brandrelevanten Einrichtungen und Bereiche.

Rechtsgrundlagen und Normen

  • DIN EN ISO 7010 – legt Piktogramme und Gestaltungsprinzipien für Sicherheitszeichen fest (einheitliche, international verstandene Symbole).
  • ASR A1.3 (Deutschland) – Technische Regeln für Arbeitsstätten zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung.
  • DIN ISO 16069 – Sicherheitsleitsysteme (u. a. Richtungsangaben im Leitsystem, ergänzend zu Flucht-/Rettungswegen).
  • DIN 67510 – Anforderungen an langnachleuchtende Materialien (Photolumineszenz), relevant für nachleuchtende Brandschutzkennzeichnung.
  • DIN 4066 – Feuerwehr-Hinweiszeichen (z. B. Löschwasser-Entnahmestellen, Feuerwehrzufahrten).
  • Historik: DIN 4844 / BGV A8 – ältere Normen, heute durch ISO 7010 abgelöst; Mischbestückungen möglichst vermeiden.


Häufige Brandschutzzeichen (Auswahl)

Zeichen (nach ISO 7010)ZweckTypische Position

Feuerlöscher

Standort tragbarer LöschgeräteNeben/über dem Gerät,
gut sichtbar aus Fluchtrichtung

Löschdecke

Brandbekämpfung kleiner Entstehungsbrände,
Fettbrände
Küchen, Labore, Werkstätten

Brandmelder / Handfeuermelder

Alarmierung der BrandmeldeanlageEntlang von Fluchtwegen,
in Eingangsbereichen

Brandmeldezentrale (BMZ)

Ort der BMZ für EinsatzkräfteZugängliche Bereiche, gut dokumentiert
im Feuerwehrplan

Brandschutztür

Hinweis: Tür geschlossen halten / SelbstschlussTüren in Brandabschnitten, Treppenhäusern

„Aufzug im Brandfall nicht benutzen“

Warnung vor Nutzung des AufzugsDirekt am Aufzug / in der Kabine gut sichtbar

Feuerwehrzufahrt / -anfahrtszone

Bereich freihalten für EinsatzfahrzeugeAußenbereiche, Einfahrten, Tore

Materialien und Ausführungen

Für Brandschutzschilder stehen robuste, dauerhaft lesbare Ausführungen zur Verfügung. Beachten Sie: Aluminium wird hier nicht angeboten; gängige Varianten sind Folie und Kunststoff. Für große Sichtweiten und verwinkelte Flure sind Fahnen- und Nasenschilder ideal.

Material / AusführungEigenschaftenTypische Anwendung
Folie (selbstklebend)Witterungs- und UV-beständig, abriebfest; haftet auf glatten, sauberen Untergründen (z. B. Türen, Paneele, lackierte Flächen)Schnelle Nachrüstung, Innen- und Außenbereiche mit glatter Oberfläche
Kunststoff (starr)Schlagzäh, stabil, gut sichtbar; beständig gegen gängige Reinigungs- und DesinfektionsmittelDauerhafte Beschilderung in Fluren, Hallen, Technikbereichen
FahnenschildRechtwinklig abstehend, beidseitig wahrnehmbarLange Flure, Kreuzungen, Bereiche mit Sichtachsen aus zwei Richtungen
NasenschildZweiseitig sichtbar an Kanten/Wandecken, 90°-MontageTreppenhäuser, Durchgänge, Regalgänge, verwinkelte Zonen


Größen und Erkennungsweiten

Die Schildgröße richtet sich nach der erforderlichen Erkennungsweite. Größere Distanzen erfordern größere Formate. Folgende Richtwerte haben sich bewährt:

SchildformatEmpfohlene ErkennungsweiteEinsatzbeispiel
100 × 100 mmbis ca. 10 mKleinere Räume, Büros, kurze Flure
150 × 150 mmbis ca. 15 mStandardflure, mittlere Raumgrößen
200 × 200 mmbis ca. 20 mGroßraumbüros, breite Flure
300 × 150 mm (quer)erhöhte SichtweiteFlure mit größerer Tiefe, Gerätekennzeichnung
400 × 200 mm (quer)große Distanzen / HallenProduktionshallen, Foyers, lange Sichtachsen


Nachleuchtende Ausführung (Photolumineszenz)

Ohne Sicherheitsbeleuchtung sind langnachleuchtende Brandschutzschilder vorgeschrieben. Nach DIN 67510 (Langnachleuchteigenschaften) erfüllen Ausführungen der Leuchtklasse C die in den ASR geforderten Mindestwerte (z. B. ca. 140 mcd/m² nach 10 Minuten und 20 mcd/m² nach 60 Minuten nach Vollanregung). Das sichert die Wahrnehmbarkeit im Dunkeln – auch bei Stromausfall oder starker Rauchentwicklung.


Montage und Platzierung

  • Sichtbarkeit: Freie Sichtachsen, kein optisches „Rauschen“ (keine konkurrierenden Farben/Poster im unmittelbaren Umfeld).
  • Höhe: In der Praxis hat sich eine Montage auf ca. 1,5–1,7 m bewährt; in Hallen ggf. höher, dafür größerformatig.
  • Richtungsführung: In größeren Bereichen zusätzlich Richtungsangaben nutzen (Pfeiltafeln, Fahnen-/Nasenschilder).
  • Untergrund: Glatt, sauber, staub- und fettfrei (bei Folie); stabile Befestigung an Wand/Träger (bei Kunststoff).
  • Konsistenz: Keine Mischbestückung alter/neuer Piktogramme; bei Altbestand Gefährdungsbeurteilung durchführen.

Barrierefreiheit und Verständlichkeit

Symbole nach ISO 7010 sind sprachneutral und weltweit verständlich. Ergänzende Texte können – wo sinnvoll – die Orientierung unterstützen. Achten Sie auf ausreichende Kontraste und Größen, damit Inhalte auch aus größerer Entfernung und bei schlechteren Sichtverhältnissen erkennbar bleiben.

Pflege, Kontrolle und Austausch

  • Regelmäßig prüfen: Sichtbarkeit, Lesbarkeit, Unversehrtheit (z. B. bei Reinigungs- oder Malerarbeiten).
  • Nachleuchtleistung testen: Bei photolumineszenten Schildern in Intervallen Sichtprüfung/Anregung vornehmen.
  • Aktualität sicherstellen: Änderungen im Gebäude (Umbau, Umzug von Geräten) sofort in der Beschilderung nachziehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer ist zur Anbringung von Brandschutzschildern verpflichtet?

Alle Arbeitgeber und Betreiber von Gebäuden/Anlagen müssen brandrelevante Einrichtungen normgerecht kennzeichnen – entsprechend Arbeitsschutzrecht, Bauordnungsrecht und einschlägigen Normen/ASR.

Wo müssen Brandschutzzeichen angebracht werden?

An allen Einrichtungen der Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Löschschlauch, Hydrant, BMZ), an Brandschutztüren und an Bereichen, die für Einsatzkräfte freizuhalten sind (Feuerwehrzufahrt). Maßgeblich ist die gute Erkennbarkeit entlang der üblichen Laufwege.

Sind nachleuchtende Schilder Pflicht?

Fehlt eine Sicherheitsbeleuchtung oder ist mit starker Rauchentwicklung zu rechnen, sind langnachleuchtende Ausführungen einzusetzen. Sie müssen die Anforderungen der DIN 67510 erfüllen (empfohlen: Leuchtklasse C).

Welche Schildgröße ist richtig?

Die Größe richtet sich nach der Erkennungsweite (siehe Tabelle). Für lange Flure und Hallen sind größere, ggf. querformatige Schilder oder Fahnen-/Nasenschilder sinnvoll, um Sichtbarkeit aus mehreren Richtungen zu gewährleisten.

Dürfen alte und neue Piktogramme gemischt werden?

Das ist zu vermeiden, um Irritationen auszuschließen. Altbestände können Bestandsschutz genießen; eine Gefährdungsbeurteilung entscheidet über Weiterverwendung oder Umrüstung.

Worin unterscheiden sich Fahnenschilder und Nasenschilder?

Fahnenschilder stehen rechtwinklig ab und sind beidseitig sichtbar. Nasenschilder liegen über Kanten/Ecken, sind ebenfalls zweiseitig sichtbar und eignen sich ideal für Kreuzungen und Treppenhäuser.

Wie oft sollten Schilder überprüft werden?

Mindestens im Rahmen der regulären Sicherheitsbegehungen bzw. der Prüfzyklen des betrieblichen Brandschutzes. Zusätzliche Anlässe: Umbauten, Umnutzungen, neue Geräte, geänderte Laufwege.

Zusammenfassung

Brandschutzschilder gewährleisten, dass Brandbekämpfungseinrichtungen und relevante Bereiche im Ernstfall schnell gefunden werden. Normkonforme Piktogramme, angemessene Größen, durchdachte Platzierung sowie – wenn erforderlich – nachleuchtende Ausführungen bilden die Grundlage für eine wirkungsvolle, rechtskonforme Brandschutzkennzeichnung.